Welche Risiken trägt der Designer?

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Diese und 6 weitere regelmäßig gestellte Fragen (FAQ) stoßen bei unseren Kunden und Auftraggebern immer wieder auf großes Interesse.

1. -> Was kostet Design?
2. -> Welche Rechte am Design habe ich als Auftraggeber?
3. Welche Risiken trägt der Designer?
4. -> Wie lässt sich die Qualität der Designleistung messen?
5. -> Für wen arbeitet eine Designagentur?
6. -> Wie läuft ein Designprojekt ab?
7. -> Wie starte ich ein Designprojekt?

Welche Risiken trägt das Designbüro?
Sie kennen das verbreitete Vorurteil des „Papierdesigners“, der ansehnliche Bildchen malt und sich im Weiteren von jedem Risiko fernhält. Klar, dass Sie das nicht wollen. Im Wesentlichen trägt der Designer das Risiko, die vereinbarte Leistung in vollem Umfang zum vereinbarten Zeitpunkt liefern zu können. Dazu müssen genügend qualifizierte Mitarbeiter in ausreichender Kapazität bereitgehalten werden, was ein unternehmerisches Risiko für das Designbüro darstellt. Zur Abpufferung von Anforderungsspitzen werden häufig auch freiberufliche Kräfte mit hinzugezogen, die aber wie eigene Mitarbeiter behandelt und geführt werden, so dass jederzeit die volle Leistungsfähigkeit vorhanden ist.

Und wenn es nicht gefällt?
Ab und zu geschieht es leider auch, dass die Verständigung über das gewünschte Ergebnis zwischen Designer und Auftraggeber nicht ausreichend war und der Kunde sich in den kreativen Ergebnissen einfach nicht wiederfinden kann. Kann alles passieren – und die meisten Designer verhalten sich in diesem Fall als Teamplayer. Macht eine Fortsetzung des Projektes zu wenig Sinn, sollte die Zusammenarbeit kurzfristig in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden können und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Aufwendungen mit einem angemessenen Abschlag abgegolten werden.

Weitere Risikominimierung
Damit es über die Fertigstellung oder Güte der Ergebnisse keine Zweifel gibt, sollten Sie früh im Projekt die Abnahmekriterien mit Ihrem Designpartner vereinbaren. Einmal detailliert festgehalten, können sie bei der Abnahme einfach abgehakt werden. Leider viel zu wenige Designer verfügen zusätzlich über eine Berufshaftpflicht-Versicherung für Designer. Diese ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, im Gegensatz zum Ingenieurfach. Unser Büro hat sich im letzten Jahr freiwillig dazu entschieden, wir nennen Ihnen gern Einzelheiten.

Sind noch Punkte offen geblieben? So oder so, scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen oder einen Kommentar zu hinterlassen. Alles beginnt mit dem ersten Kontakt – tun Sie es am Besten jetzt sofort! Und vergessen Sie nicht, unser Leistungsverzeichnis anzufordern.

Weiterführende Links:

AGD: Vergütungstarifvertrag
VDID: Auskünfte zu Designverträgen
WILDDESIGN ist Mitglied in diesen beiden größten deutschen Berufsverbänden

VYON | MARKENENTWICKLUNG IN DER BEAUTY WELT
HST | ORDNUNG INS MARKENBILD BRINGEN. DIE HST STORY.
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Markus

Markus schreibt über Design- und Innovationsmanagement, Kreativitätsmethoden, Medical Design und Intercultural Branding. Mehr über...

Originally written by Markus Wild, 19. November 2012. Last updated 23. April 2023

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